Rechtsanwältin im Aufenthaltsrecht und Gründerin
Eva Witt


Seit Februar 2022 bin ich als selbstständige Rechtsanwältin für das Aufenthaltsrecht mit Fokus auf die Fachkräfteeinwanderung tätig und vertrete überwiegend Privatmandant:innen in den Bereichen des allgemeinen Aufenthaltsrechts, im Bereich der Fachkräfteeinwanderung und des Staatsangehörigkeitsrechts. Ich biete Rechtsberatung und Verfahrensunterstützung an.
Mein Ansatz geht über die reine Rechtsberatung hinaus. Mein Fokus ist, Menschen durch komplexe Herausforderungen zu begleiten, ihre Rechte zu schützen und sie in die Lage zu versetzen, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen.
Werdegang
Ich bin zugelassene Rechtsanwältin und unterstütze Einzelpersonen, Familien und Arbeitgeber:innen während des gesamten Prozesses: von der Idee nach Deutschland einzuwandern, über den Visumantrag, Arbeitsplatzwechsel bis hin zur Einbürgerung.
In meine Arbeit fließen umfassende Kenntnisse und Erfahrungen aus meiner Tätigkeit als Managerin in einer international führenden Anwaltskanzlei für globale Mobilität sowie als Team Lead Legal in einem LegalTech-Startup ein, das sich auf qualifizierte Migration und Familienzusammenführung spezialisiert hat.
Mein Ziel ist es, Ihren Einwanderungsprozess so reibungslos und erfolgreich wie möglich zu gestalten.
Sprachen
Deutsch – Muttersprache
Englisch – Fließend
Spanisch – Konversationssicher
Erfahrung
Zulassung zur Rechtsanwaltskammer Berlin
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Zulassung als Rechtsanwältin, bundesweit. 2022
Spezialisierte juristische Kenntnisse im Aufenthaltsrecht
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Erfolgreich abgeschlossener Theorieteil zur Fachanwaltschaft für Migrationsrecht (2022)
Volljuristin
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Zweites Juristisches Staatsexamen (Kammergericht Berlin), 2020
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Erstes Staatsexamen (Freie Universität Berlin), 2017
Internationale Rechtswissenschaften
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THEMIS Joint Certificate in International & Business Law, Université Paris-Est Créteil (UPEC), 2015
FAQ
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