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Fachkräfteeinwanderung

Fachkräfte mit einer anerkannten Ausbildung oder akademischer Qualifikation sind in Deutschland willkommen.

Mit einer offiziellen Anerkennung und einem Arbeitsplatzangebot in Ihrem Fachgebiet haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihren Fähigkeiten und Ihrem langfristigen Potenzial entspricht.

Unterstützung bei Ihrem Einwanderungsprozess nach Deutschland

Diese Art von Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu vier Jahre erteilt werden und ermöglicht oft einen früheren Zugang zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis – teilweise bereits nach drei Jahren.

Sie ermöglicht auch die Familienzusammenführung, sodass Ihre Familienangehörigen zu Ihnen nach Deutschland kommen können.

 

Während die Aufenthaltserlaubnis in der Regel in den ersten zwei Jahren an Ihren Arbeitgeber gebunden ist, ist ein Stellenwechsel auch danach möglich, sofern die neue Stelle die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt. Wichtig ist, dass Ihre Arbeitsbedingungen (insbesondere Gehalt, Urlaub und Überstunden) mit denen Ihrer deutschen Kollegen in ähnlichen Positionen vergleichbar sind.

Wie ich unterstützen kann

Ich unterstütze Sie während des gesamten Prozesses: von der Auswahl der richtigen Aufenthaltserlaubnis, über die Vorbereitung Ihres Antrags, Übernahme der Kommunikation mit Behörden bis hin zum Zugang zu einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung.

 

Mit der richtigen Rechtsstrategie gestalten wir den Prozess reibungslos, sicher und zukunftsorientiert. Sollten Sie einen Jobwechsel planen, berate ich Sie gerne zu den Voraussetzungen und dem zu ewwartenden Zeitraum, bis die neue Tätigkeit aufgenommen werden kann.

EVA WITT

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