Häufig gestellte Fragen (FAQ)
FAQ
- 01
Ich biete umfassende rechtliche Unterstützung für Ihren gesamten Einwanderungsprozess nach Deutschland.
Dazu gehören unter anderem:
Individuelle Einschätzung Ihrer Voraussetzungen
Schrittweise Planung des Antragsverfahrens
Vorbereitung und Prüfung aller Unterlagen
Kommunikation mit der Ausländerbehörde
Rechtsmittel und Lösungsstrategien, falls Probleme auftreten
Ich arbeite mit Einzelpersonen, Familien und Unternehmen aus aller Welt - mit dem Ziel, Ihren Umzug nach Deutschland reibungslos, effizient und rechtlich sicher zu gestalten.
- 02
Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland länger als 90 Tage dauert, müssen Sie Ihre Adresse innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder bei der Ausländerbehörde anmelden.
Bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands ist außerdem eine Ummeldung innerhalb von 14 Tagen erforderlich.
- 03
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Herkunftsland, Auslastung der Botschaft und Visumstyp.
Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung eines nationalen Visums (z. B. für Arbeit, Studium oder Familiennachzug) 6 bis 12 Wochen ab dem Termin bei der Botschaft.
Allerdings kann die Wartezeit auf einen Termin selbst zusätzliche Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. Frühzeitige Planung ist daher entscheidend.
Ich unterstütze Sie dabei, einen persönlichen Zeitplan zu entwickeln, Ihre Unterlagen vollständig und korrekt vorzubereiten und den Antrag zum optimalen Zeitpunkt zu stellen.
- 04
Ja, in den meisten Fällen haben Inhaber:innen einer Aufenthaltserlaubnis das Recht, Ehepartner:in und Kinder im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland zu holen.
Für Eltern von Inhaber:innen einer Blauen Karte EU besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Visum zum Zweck des Familiennachzugs zu beantragen – diese Option ist jedoch bis 2028 befristet und gilt nur für Blaue Karten, die ab dem 1. März 2024 ausgestellt wurden.
Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, unter anderem:
Ausreichendes Einkommen
Angemessener Wohnraum
Deutschkenntnisse auf A1-Niveau desder Ehepartnerin (Ausnahmen möglich).
Die Bearbeitungszeiten für Familiennachzugsvisa betragen in der Regel 2 bis 6 Monate.Ich unterstütze Sie dabei, einen rechtssicheren und vollständigen Antrag vorzubereiten - um den Ablauf zu beschleunigen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
- 05
In vielen Bereichen des Aufenthalts- und Einbürgerungsrechts müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen – aber das geforderte Niveau und der Zeitpunkt hängen von Ihrem konkreten Aufenthaltszweck ab.
Hier sind die häufigsten Fälle:
Familiennachzug (Ehepartner zu einem Drittstaatsangehörigen):
In der Regel muss derdie Ehepartnerin Deutschkenntnisse auf A1-Niveau vor Antragstellung nachweisen.Ausnahmen gelten z. B. für Hochqualifizierte oder Inhaber:innen einer Blauen Karte EU.
Familiennachzug (Kind zu einem Drittstaatsangehörigen): Kinder über 16 Jahren müssen in der Regel Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.Auch hier gibt es Ausnahmen, z. B. bei hochqualifizierten Eltern oder Inhaber:innen einer Blauen Karte EU.
Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel): In den meisten Fällen wird B1-Niveau verlangt. Zusätzlich müssen Integrationsleistungen, finanzielle Sicherheit und Beiträge zur Rentenversicherung nachgewiesen werden.
Einbürgerung (deutsche Staatsangehörigkeit):
Erforderlich ist in der Regel ein Nachweis von mindestens B1-Niveau – z. B. über ein anerkanntes Sprachzertifikat oder Schulbildung in Deutschland.Bei einer Früh-Einbürgerung nach 3 Jahren ist C1-Niveau erforderlich, es sei denn, Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss in Deutschland.
Wichtig:
Nur anerkannte Sprachzertifikate von autorisierten Anbietern (z. B. Goethe-Institut, telc, ÖSD) werden akzeptiert. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Zertifikat berücksichtigt werden kann, prüfe ich es gerne vor Antragstellung und berate Sie individuell.
Sprachanforderungen können einschüchternd wirken – aber Perfektion ist nicht das Ziel. Entscheidend ist, dass Sie das für Ihren Fall offiziell geforderte Mindestniveau nachweisen können. Ich unterstütze Sie dabei, gezielt und rechtssicher vorzugehen.